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* Gemeinde Aufenthaltsabgabe:In
vielen Destinationen Europas gibt es bereits seit vielen Jahren eine
sogenannte „Kurtaxe“. Am 14. Jänner 2013 hat die Landesregierung die
Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe (sog.
Gästebeitrag/Kurtaxe), kurz GAA genehmigt. Die GAA ist ab 1. Jänner 2014
pro Gast und Nächtigung durch den jeweiligen Beherbergungsbetrieb
einzuheben und an die Gemeinde weiterzuleiten. |
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