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01.02.2025 – 07.03.2025

 

02.08.2025– 22.08.2025

2 Personen

60

65

70

3 Personen

75

80

85

4 Personen

90

95

100


Preise pro Nacht in €

 

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.01.2014 in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben eine Gemeinde-Aufenthaltsabgabe* eingehoben wird und zwar 2,70 € pro Gast und Nächtigung.

 

*   Gemeinde Aufenthaltsabgabe:In vielen Destinationen Europas gibt es bereits seit vielen Jahren eine sogenannte „Kurtaxe“. Am 14. Jänner 2013 hat die Landesregierung die Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe (sog. Gästebeitrag/Kurtaxe), kurz GAA genehmigt. Die GAA ist ab 1. Jänner 2014 pro Gast und Nächtigung durch den jeweiligen Beherbergungsbetrieb einzuheben und an die Gemeinde weiterzuleiten.

Befreiung  von der Gemeinde Aufenthaltsabgabe
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres